Mutterschutz: Änderung zur Gefährdungsbeurteilung (aus Arbeit & Gesundheit 3/25; DGUV)
Seit 2018 müssen Arbeitgeber alle Tätigkeiten auf Risiken für Schwangere und Stillende prüfen- mittels anlassunabhängiger und anlassbezogener Gefährdungsbeurteilung. Ab 2025 gilt laut § 10 Abs. 1 MuSchG:
Die Pflicht zur anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung entfällt für Tätigkeiten, die Schwangeren und Stillenden ohnehin untersagt sind- wenn dazu eine Regel oder eine Erkenntnis des Ausschusses für Mutterschutz veröffentlicht wurde. Welche Tätigkeiten das betrifft, müssen Arbeitgeber individuell prüfen.
HAG-Solutions unterstützt und informiert Betriebe bei Bedarf ausführlich über das Thema.
Alle Infos zum Mutterschutzgesetz: aug.dguv.de, Suche: Mutterschutz oder senden Sie eine Mail an info@hag-solutions.de
