In den letzten Wochen erhielten viele Betriebe bundesweit Post von den Gewerbeaufsichten. Hierin wird eine Betriebsbesichtigung angekündigt, um die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes zu prüfen.

Hinter diesen anlasslosen Kontrollen der Aufsichtsbehörden steckt die Ende 2020 bundesweit eingeführte Mindestbesichtigungsquote, wonach spätestens ab dem Jahr 2026 jährlich mindestens fünf Prozent aller Betriebe eines Bundeslandes von den zuständigen Behörden kontrolliert werden müssen. Zudem läuft aktuell die 3. Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, in welcher insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in den Fokus genommen werden.

Dadurch steigt für die Unternehmen die Wahrscheinlichkeit, für eine, auch unangekündigte Betriebskontrolle ausgewählt zu werden. Bei den Kontrollen geht es um die Erfüllung wesentlicher Arbeitsschutzvorgaben, wie

  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Dokumentation der Sicherheitsunterweisung (Teilnehmerlisten und Inhalte)
  • Bestellungsurkunde/Dienstleistungsvertrag über die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
  • Arbeitsschutzausschuss-Sitzungsprotokolle (bei Betrieben >20 Beschäftigten)
  • Vorsorgekartei zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Betriebsanweisungen
  • Dokumentation zur Übertragung von Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz
  • Prüfnachweise der wiederkehrenden Prüfungen von Arbeitsmitteln

Es ist zu empfehlen, sich auf den Besichtigungstermin vorzubereiten und zumindest die genannten Grundlagen zu organisieren und umzusetzen. Bei Fragen steht HAG- Solutions an Ihrer Seite und betreut Ihren Betrieb sicherheitstechnisch nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), des Arbeitsschutzkontrollgesetzes (ArbSchKG) und der DGUV Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit).

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