In letzter Zeit hatten wir einige Anfragen zum Thema Arbeiten im Homeoffice und die Frage der Versicherung seitens der Berufsgenossenschaft (BG). Denn viele Beschäftigte arbeiten zumindest teilweise im Homeoffice. Doch sind hier alle Tätigkeiten unfallversichert?

Schauen wir mal dazu auf einen Beitrag aus dem Fachmagazin Arbeit & Gesundheit (06/23) das sich mit dieser Frage beschäftigt.

Versicherungsschutz besteht, wenn die Tätigkeit in einem sachlichen Zusammenhang mit der Arbeit steht. Dann fällt sie unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gehört natürlich die Arbeit am PC oder das berufliche Telefonat. Überwiegend passieren Unfälle jedoch, wenn Beschäftigte im Haus unterwegs sind. Auch hier gilt: Bei Wegen mit direktem Arbeitsbezug besteht Versicherungsschutz. Ein paar Beispiele: Wenn die Post klingelt und der oder die Beschäftigte berufliche Unterlagen erwartet, ist der Weg zur Tür versichert- selbst wenn die erwartete Post nicht dabei ist. Ebenso der Weg zum Router, der wegen Verbindungsproblemen neu gestartet werden muss. Und auch der erste Weg zum Arbeitszimmer ist versichert. Also etwa der erste morgendliche Gang aus der Küche oder dem Bad an den PC.

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Unfall in keinem direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. So sind etwa Unfälle während privater Telefonate nicht versichert. Auch der Weg ins Kinderzimmer, falls das Kind ruft, ist nicht versichert. Genau so wenig Rauchen, Kochen, die Essensaufnahme oder der Aufenthalt auf der Toilette. Ein Sonderfall: Der Weg in die Küche oder zum WC ist nach einer Gesetzesänderung aus 2021 unter Umständen versichert.

Weitere Infos hierzu gibt es unter: www.aug.dguv.de > SUCHE: Wege im Homeoffice oder wie gewohnt bei www.HAG- Soltions.de