Überarbeitung der DGUV Vorschrift 2 (Auszug aus Arbeit & Gesundheit 4/25; DGUV)
Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 erleichtert es Betrieben, sich in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes flexibler und auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten beraten zu lassen.
Eine wichtige Neuerung betrifft die Art und Weise wie beraten werden kann. Nach wie vor gilt zwar: Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung erfolgt grundsätzlich in Präsenz. Doch wenn dem Betriebsarzt oder der Sifa die betrieblichen Verhältnisse bekannt sind, können sie künftig auch digital, zum Beispiel per Videocall, betreuen. Dadurch wird die Betreuung deutlich flexibler da die Betriebsärzte und Sifas ihre knappen Ressourcen so besser einsetzen, weil etwa Wegezeiten gespart werden können. Erstmals gibt es zu dieser Vorschrift nun auch eine erläuternde Regel (DGUV Regel 100-002). Sie gibt Betrieben weitere Hilfestellungen zur Umsetzung der verbindlichen Vorschrift. Wir bei HAG-Solutions prüfen Ihre betrieblichen Voraussetzungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung in Ihrem Betrieb.
Weitere Infos hierzu unter: dguv.de/dguv-vorschrift-2 oder senden Sie eine Mail an info@hag-solutions.de
